NOTWENDIGE UNTERLAGEN

Nachfolgend führen wir diejenigen Unterlagen auf, die je nach Art der Angelegenheit vorgelegt werden müssen, sowie entsprechende Fristen und sonstige nützliche.
Informationen

KAUF/VERKAUF VON IMMOBILIEN

  • Ausweis des Käufers und des Verkäufers. Im Falle von Gesellschaften, die entsprechenden Vollmachten oder Bestellungsurkunden als Verwalter einschließlich Gültigkeitsnachweis.
  • Notarielle Kaufurkunde der Verkäufer.
  • Im Falle von Eigentümergemeinschaften: Bescheinigung des Sekretärs und des Präsidenten der Eigentümergemeinschaft, dass alle Haus- und Gemeinkosten bezahlt wurden.
  • Letzter Grundsteuerbescheid.
  • Energieeffizienzausweis.
  • Angabe, ob die Immobilie vermietet ist.
  • Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten.
  • Verteilung der Kosten.

SCHENKUNGEN

von IMMOBILIEN:

  • Eigentumsnachweis der Schenker.
  • Ausweise der Schenker und der Schenkungsempfänger.
  • Im Falle von Eigentümergemeinschaften: Bescheinigung des Sekretärs und des Präsidenten der Eigentümergemeinschaft, dass alle Haus- und Gemeinkosten bezahlt wurden.
  • Letzter Grundsteuerbescheid.
  • Energieeffizienzausweis.
  • Angabe, ob die Immobilie vermietet ist.
  • Wert der Schenkung.
  • Familienstammbuch (bei Schenkungen unter Familienangehörigen).

von Geldbeträgen:

  • Ausweise der Schenker und der Schenkungsempfänger.
  • Scheck oder Überweisungsbeleg über den geschenkten Geldbetrag.
  • Familienstammbuch (bei Schenkungen unter Familienangehörigen).

DEKLARATION VON NEUBAUTEN

  • Baugenehmigung.
  • Fertigstellungsbescheinigung des Architekten und Bauingenieurs.
  • Notarielle Kaufurkunde.
  • Grundsteuerbescheid.
  • Unterlagen über das Bauprojekt, sowie „Libro de edificio” auf 2 CDs.
  • Bewohnbarkeitsbescheinigung für den Erstbezug.
  • Energieausweis.
  • Katasterkoordinaten (Coordenadasgeoreferenciadas de la construcción).
  • Der Architekt sollte bei der Unterzeichnung anwesend sein und die Urkunde mitunterzeichnen.

ERBSCHAFTEN

  • Sterbeurkunde und “Certificado de últimasvoluntades”.
  • Beglaubigte Abschrift des Testamentes.
  • Daten der Erben und Ausweis des Erblassers.
  • Familienstammbuch.
  • Vermögensverzeichnis des Erblassers auf den Todeszeitpunkt (Bei Immobilien: Grundsteuerbescheid und Kaufurkunde. Bei Barvermögen, Aktien, etc.: Bankbescheinigung auf den Todeszeitpunkt).
  • Die beglaubigte Abschrift des Testaments, das “Certificado de ÚltimasVoluntades” und “certificado de seguros” können vom Notariat bei den entsprechenden Stellen angefordert werden.
  • Die Erbschaftsteuer ist binnen 6 Monaten ab dem Todeszeitpunkt zu liquidieren.

TESTAMENTE

  • Ausweis des Erblassers.
  • Geburtsort und -datum des Erblassers, Name der Eltern des Erblassers und Angabe, ob diese leben oder verstorben sind, Güterstand des Erblassers, und ggf. Name des Ehepartners und Name der Kinder.

ERBERKLÄRUNGEN BEI FEHLEN EINES TESTAMENTS

  • Ausweis des gesetzlichen Erben, der eine Erklärung abgeben möchte (z.B. Abkömmlinge, Eltern oder Ehepartner des Erblassers). Die Erklärung kann von einer einzelnen Person abgegeben werden, auch wenn mehrere Erben vorhanden sind. Die Erbschaft selbst muss jedoch von allen gesetzlichen Erben unterzeichnet werden.
  • Sterbeurkunde und “certificado de últimasvoluntades”.
  • Familienstammbuch oder beglaubigte Heiratsurkunde des Erblassers, falls er verheiratet gewesen ist, sowie beglaubigte Geburtsurkunden der Kinder.
  • Ausweis oder Meldebescheinigung des Erblassers.
  • Zwei Zeugen, die den Erblasser kannten, aber keine Familienmitglieder waren.
  • Zuständiger Notar: Notar mit Sitz an dem Ort, an dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz in Spanien hatte.
  • Nach Einleitung des Verfahrens, ist eine Wartefrist von 20 Gerichtsarbeitstagen einzuhalten, bis die notarielle Urkunde über die Verteilung der Erbschaft unterzeichnet werden kann.

EHEERKLÄRUNGEN

  • Bei Ledigen, die die Ehe eingehen möchten: Ausweis von beiden.
  • Bei bereits verheirateten Eheleuten: Ausweis von beiden und Familienstammbuch. Bei Auseinandersetzung von Zugewinngemeinschaften: Nachweis über die Eigentumswerte, die auseinandergesetzt werden sollen, Übersicht über die Werte und die Verteilung.

SCHEIDUNGEN

(Bei einvernehmlicher Trennung und ohne minderjährige Kinder).

  • Ausweis der Parteien.
  • Familienstammbuch.
  • Trennungsvereinbarung.
  • Beide Parteien müssen mit Ihren Anwälten erscheinen.

LÖSCHUNG VON HYPOTHEKEN

  • Bescheinigung der Bank, dass die Hypothek befriedigt ist.
  • Notarielle Urkunde über das Bestellen der Hypothek.
  • Ausweise der Darlehnsnehmer.
  • Falls eine Gesellschaft betroffen ist: Vollmacht(en) oder gültige Ernennungsurkunde der Verwalter.
  • Grundbucheintrag.
  • Katasterreferenz (letzter Grundsteuerbescheid).
  • Zur Unterzeichnung muss nur der Repräsentant der Bank erscheinen.

GRÜNDUNG VON GESELLSCHAFTEN

  • Ausweis der gründenden Gesellschafter.
  • Gültige Bescheinigung des zentralen Handelsregisters über die Verfügbarkeit des Namens der Gesellschaft (nicht älter als 2 Monate ab Ausstellung).
  • Gültige Bankbescheinigung über die Einzahlung des Gesellschaftskapitals (nicht älter als 2 Monate ab Ausstellung).
  • Die Steuernummer kann vom Notariat beantragt werden. Eine provisorische Steuernummer wird bei der Gesellschaftsgründung vergeben. Die Steuernummer kann auch vorab bei der zuständigen Steuerverwaltung beantragt werden.

KAUF VON AKTIEN ODER GESCHÄFTSANTEILEN AN HANDELSRECHTLICHEN GESELLSCHAFTEN

  • Eigentumstitel des Verkäufers.
  • Ausweis der Käufer und Verkäufer und ggf. Vollmachten der Gesellschaft oder gültige Ernennungsurkunde des Verwalters.
  • Satzung der Gesellschaft, deren Aktien oder Geschäftsanteile übertragen werden.

NOTARIELLE VOLLMACHTEN

  • GENERALVOLLMACHTEN: Ausweis des Vollmachtgebers und Daten des Vollmachtnehmers (Name, Güterstand, Wohnsitz, Ausweisnummer).
  • PROZESSVOLLMACHTEN: Ausweis des Vollmachtgebers, Name der Anwälte und Prozessanwälte (procuradores) und Angabe der Anwaltskammer, bei der sie gemeldet sind.
  • VOLLMACHTEN FÜR GESELLSCHAFTEN: Gründungsurkunde der Gesellschaft und ggf. Urkunde, aus der sich die Vollmacht oder Ernennung des Verwalters ergibt, sowie Daten des Vollmachtnehmers.

ABGABE VON ERKLÄRUNGEN VOR DEM NOTAR/ NOTARIELLE FESTSTELLUNGEN

  • Ausweise der Interessierten.
  • Falls eine Gesellschaft auftritt: Vollmachten oder gültige Ernennungsurkunde der Verwalter.
  • Angabe über den Gegenstand der Erklärung/ Feststellung (z.B. Fotos, Zustellung, Aufforderung, etc.).

BEGLAUBIGUNGEN

  • Originaldokument, dessen Abschrift beglaubigt werden soll.

UNTERSCHRIFTSBEGLAUBIGUNG

  • Persönliches Erscheinen und Unterzeichnung vor dem Notar.

Wo sind wir?

C/ Mayor, 68 – 46183 L’Eliana (Valencia)

Tel.  962 74 11 62 – Fax.  962 74 29 53

contacto@notariakuster.com

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